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7000 Eichen von Joseph Beuys; (c) Stadt Kassel; Foto: Susanne Ahrendts

Mitgliedschaft


Ordentliche Mitglieder können Juristen werden, die mindestens die erste Juristische Staatsprüfung abgelegt oder einen universitären Masterstudiengang mit rechtswissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen oder an einer deutschen oder gleichrangigen Universität zum Doktor der Rechte promoviert haben. Außerdem können nichtjuristische Akademiker und andere Persönlichkeiten, die sich aus beruflichen Gründen mit Rechtsfragen beschäftigen, als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.

Die Juristische Gesellschaft zu Kassel finanziert sich durch Spenden. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

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Bitte senden Sie das Dokument unterschrieben an die Geschäftsstelle der Juristischen Gesellschaft zu Kassel.